AGB

Unterrichtung gemäß §651a BGB (wirksam seit dem 01.07.2018)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Genuss Touren trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Ab dem 01. Juli 2018 erhalten Sie von und bei der Angebotsabgabe nach dem neuen Pauschalreiserecht das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Buchung einer Pauschalreise„.

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.